Amtlich anerkannte Sehteststelle

Für jeden Fahrschüler vorgeschriebener Sehtest

Die ermittelte Sehschärfe mit und ohne Sehhilfe, wie zum Beispiel durch eine Brille oder Kontaktlinsen, wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bescheinigt.

Für die Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L und T nach § 12 Abs. 2 der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) führen wir den Sehtest zur Bestimmung der Sehschärfe durch. Bitte bringen Sie dazu ihren Personalausweis oder Reisepass mit.